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VIII. Steuerrecht

1. Wie wirkt sich ein Zeitwertkonto beim Mitarbeitenden lohnsteuerlich aus? Bringt mir das Zukunftskonto Steuervorteile?

Nein, die Einzahlung eines Teils des Gehalts bzw. die Umwandlung von Überstunden und Urlaub auf dem Zeitwertkonto ist zwar steuer- und sozialversicherungsfrei. Wenn das Geld später ausgezahlt wird, muss dann allerdings die normale Lohnsteuer und die anfallenden Sozialabgaben bezahlt werden. Es kann sein, dass Ihre individuelle Steuerlast zum Auszahlungszeitpunkt geringer ist, Sie somit weniger Steuern zahlen. Ein „Steuersparmodell“ ist das ZUKO aber nicht.


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Die Einbringungen in das Zeitwertkonto fließen dem Mitarbeitenden lohnsteuerlich nicht zu. Erst die spätere Auszahlung des Wertguthabens im Rahmen der Freistellung führt steuerlich zum Zufluss von Arbeitslohn. Es kommt damit zu einer Verschiebung des Besteuerungszeitpunktes.

Für in Wertkonten eingebrachte Entgeltbestandteile gilt das Prinzip der sog. nachgelagerten Besteuerung, d. h. die Gutschrift selbst führt noch nicht zu steuerpflichtigem Arbeitslohn. Die eingebrachten Entgeltbestandteile werden demnach als Bruttobeträge gutgeschrieben und unterliegen erst bei der späteren Auszahlung der Versteuerung. Gleiches gilt für die Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Voraussetzung der nachgelagerten Besteuerung ist, dass die/der Mitarbeitende die Vereinbarung, bestimmte Entgeltbestandteile in Wertkonten einzubringen, vor Fälligkeit des ursprünglichen Gehaltsanspruchs, d. h. im Voraus, mit dem Unternehmen trifft.